Nicht für das Leben, für die Prüfung paukt der Rep
Was vom wissenschaftlichen Anspruch des Jurastudiums derzeit übrig bleibt

Aus: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2000, S. 241 - 243

Die Universitätsausbildung der Juristen wird in der Öffentlichkeit zunehmend am Maßstab des Repetitors gemessen. Der Verfasser legt dar, dass dabei sowohl das Wesen der Universität als auch das des Repetitors verkannt wird. Denn das Ziel der Universitätsausbildung muss es unter anderem sein, Ungeeignete auszuscheiden; der Erfolg des Repetitors dagegen beruht nicht zuletzt darauf, dass er ihnen dennoch zum Bestehen der Prüfung verhilft.

I. Rep contra Prof

Wie es heißt, nehmen an manchen Universitäten bis zu 90% der Jurastudenten vor ihrem Examen die Hilfe eines privaten Repetitors in Anspruch. Manche glauben, die Prüfung nicht anders bestehen zu können. Andere erhoffen sich wenigstens eine Verbesserung des Ergebnisses. In jedem Fall verschlingt der "Rep", wie er im studentischen Jargon heißt, einen nicht unerheblichen Teil der für den Unterhalt zur Verfügung stehenden Mittel. Die Öffentlichkeit, von interessierter Seite meist tendenziös unterrichtet, reagiert auf diesen Sachverhalt zunehmend mit Unverständnis. Kommen die Professoren, so wird immer wieder gefragt, ihrem Ausbildungsauftrag so wenig nach, dass die Studenten eine brauchbare Examensvorbereitung aus eigener Tasche bezahlen müssen? Politiker, die sich auf Professorenschelte spezialisiert haben, fordern die juristischen Fakultäten publikumswirksam auf, mehr "für die Lehre" zu tun, damit der Repetitor überflüssig wird. Manche Fakultäten, die vorauseilenden Gehorsam für die beste Verteidigung halten, haben bereits damit angefangen, sich wenigstens nach außen hin als Repetitorien darzustellen. Ist die Universität wirklich so schlecht, kann der unbefangene Beobachter da nur fragen, und ist der Repetitor wirklich so gut?

Kenner der Materie neigen seit jeher zu der Auffassung, dass alle Mühen, das Repetitorwesen auszurotten, vergebens sind. Nach dieser Meinung kann man das "Übel" bestenfalls eindämmen. Auch dafür muss man freilich zunächst einmal die Ursache kennen. Was aber ist die Ursache dafür, dass der Repetitor überall, wo juristische Examina abgehalten werden, auftaucht wie der Igel vor dem Hasen? Hat der Rep etwas zu bieten, das der "Prof" nicht ebenso bieten könnte? Das muss wohl in der Tat so sein, sonst wäre nicht zu erklären, warum es ihn gibt. Der Repetitor selbst lobt gewöhnlich seine didaktischen Fähigkeiten. Aus der Sicht der Professoren dagegen besteht die besondere Leistung des Repetitors darin, dass er vielfach in einer Weise auf die Prüfung vorbereitet, die einem Universitätslehrer die Schamröte ins Gesicht treiben müsste.

II. Rückblick

Bei der Auskultatorprüfung, mit der im 19. Jahrhundert in Preußen das Universitätsstudium abgeschlossen wurde, war das geradezu mit Händen zu greifen: Die Prüfung war ausschließlich mündlich. Geprüft wurde römisches Recht, wie es an der Universität gelehrt worden war. Aber während die Lehre die Sache der Professoren war, wurde die Prüfung lange Zeit ausschließlich von Praktikern abgenommen, die mit römischem Recht seit Jahren nichts mehr zu tun hatten. Unter diesen Voraussetzungen war es kein Wunder, dass sich die Prüfer spezielle Fragenkataloge anlegten, mit deren Hilfe sie ihre Prüfungen bestritten. Findige Köpfe erkannten ihre Chance, verschafften sich Informationen über die üblichen Prüfungsfragen und bereiteten gezielt auf die Auskultatorprüfung vor. Bei Bismarck genügten dafür einige wenige Wochen. Bei anderen dauerte es zunächst auch nicht viel länger. Akademische Vorlesungen musste man dafür nicht unbedingt besucht haben, wenn man nicht aus anderen Gründen daran interessiert war.

Als nach langem Drängen auch die Professoren selbst prüfungsberechtigt wurden (1865), änderte sich an der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung weniger, als die Optimisten unter den Kritikern des überkommenen Systems sich erhofft hatten. Der Unterschied zwischen Lehr- und Prüfungsstoff war jetzt zwar nicht mehr ganz so groß. Aber natürlich konnte auch jetzt niemand erwarten, in den Vorlesungen darauf vorbereitet zu werden, welche Lieblingsfragen welcher Prüfer gewöhnlich stellte. Solche Informationen unter dem Siegel der Verschwiegenheit weiterzugeben, blieb nach wie vor dem Repetitor überlassen, der sich die dafür erforderlichen Kenntnisse aus den Prüfungsprotokollen seiner Kunden verschaffte. Nur beim Repetitor konnte man daher erfahren, dass der Geheimrat Professor Oertmann seit Jahren ein besonderer Freund der Prozessaufrechnung war.

Die Einführung schriftlicher Prüfungen (in Preußen seit 1908) brachte den Repetitor keineswegs zum Verschwinden. Einmal blieb im Bereich des "Mündlichen" sowieso alles beim alten. Sodann aber fanden die Repetitoren auch im Übrigen Mittel und Wege, um die Kandidaten mit Informationen zu versorgen, die an der Universität aus gutem Grund nicht zu haben waren. Bei allen Klagen über das Repetitorunwesen wäre es damals jedoch niemand eingefallen, von den Hochschullehrern zu verlangen, sie sollten den akademischen Anspruch in derselben Weise unterlaufen wie der "Rep". Wer auf sich hielt, dachte überhaupt nicht daran, sich dazu herzugeben. Von Koryphäen wie James Goldschmidt, Eduard Kohlrausch und Martin Wolff ist zwar bekannt, dass sie ihre Söhne vor dem Examen zu erfahrenen Repetitoren schickten, um ja nichts zu versäumen. Aber man wusste sehr wohl, dass das, gemessen an den hehren Zielen der Universitätsausbildung, ein wenig unfein war.

III. Lehre und Prüfung heute

Bei den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben, wie sie heute üblich sind und den Schwerpunkt des Examens ausmachen, fallen vertrauliche Informationen zur Person des Prüfers naturgemäß weg. Den Repetitor aber gibt es immer noch, und seine eigentliche Tätigkeit besteht heute gerade darin, auf das "Schriftliche" vorzubereiten. Daher glauben manche, den eigentlich Schuldigen jetzt endgültig ertappt zu haben: nämlich den pflichtvergessenen und didaktisch unbedarften Professor, der seine Steckenpferde pflegt und an den wirklichen Erfordernissen des juristischen Studiums vorbei ausbildet. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt freilich, dass es den alten Unterschied zwischen Lehr- und Prüfungsstoff auch jetzt noch gibt. Und was vielen nicht in den Kopf will: es gibt ihn aus guten Gründen.

Eine akademische Rechtslehre, die diesen Namen verdient, zielt primär auf Kenntnis und Verständnis des Rechtsganzen und auf die Vermittlung eines möglichst breiten Horizonts. Nur deshalb gelten Juristen seit jeher als "Spezialisten für das Allgemeine". Die Prüfung dagegen richtet sich notwendig mehr auf die Reproduktion bestimmter Einzelheiten. Gravierender noch fällt ins Gewicht, dass in einem deutschen juristischen Examen nicht "theoretische" Fragen zu beantworten oder Themen zu bearbeiten, sondern "praktische Fälle" zu lösen sind: Der Kandidat soll zeigen, dass er es versteht, sein theoretisches Wissen in einem konkreten Rechtsfall praktisch anzuwenden. Vieles von dem, was für ein vertieftes Verständnis des Rechts ganz unverzichtbar ist, eignet sich aber nun einmal nicht dazu, in einen Rechtsfall gepackt zu werden, der unter examensmäßigen Bedingungen möglichst eindeutig gelöst werden kann. Was nicht in einen der üblichen Examensfälle passt, fällt aus der schriftlichen Prüfung zwangsläufig heraus, soviel auch immer in der Vorlesung davon gesprochen worden ist und so wichtig für die spätere Praxis es sein mag.

Eben hier findet der auf die Prüfungsvorbereitung spezialisierte Repetitor erneut eine Marktlücke, indem er in konzentrierter Form allein das in die Köpfe hineinhämmert, was in einer fallbezogenen Prüfung allein relevant sein kann. Bezeichnenderweise wirbt der Repetitor nicht damit, dass er seinen Kunden ein vertieftes Verständnis des gesellschaftlichen Subsystems "Recht" vermittelt, dass er die Kritikfähigkeit gegenüber mangelhaften Normen schärft oder auf die Praxisrelevanz bestimmter Regelungsbereiche aufmerksam macht. Sein Markenzeichen ist vielmehr die "Fallmethode", verbunden mit dem Anspruch, den gesamten Rechtsstoff auf das reduziert zu haben, was allein Gegenstand eines Prüfungsfalles werden kann und was von den Kandidaten an Stelle eines wirklichen Studiums bis zum Gehtnichtmehr auswendig gelernt und memoriert werden kann.

Man kann dies mutatis mutandis mit einem jener Kurse vergleichen, in denen vor einigen Jahren Wehrdienstverweigerer aus angeblichen Gewissensgründen auf die Befragung vor dem zuständigen Ausschuss vorbereitet wurden. Gewissensbildung und -schulung waren so ziemlich das letzte, auf das es dabei ankam. Was zählte, waren allein die Fragen, die üblicherweise gestellt wurden, und die Antworten, die man geben musste, um den Schein von Gewissenhaftigkeit zu erwecken. Wer diesen Vergleich für übertrieben hält, sei auf das Skriptum eines bekannten Repetitoriums verwiesen, wo für die Behandlung eines bestimmten Sachproblems folgendes Verhalten angeraten wird: "Als Fallbearbeiter ... sollten Sie diesen Meinungsstreit zum 'Punktesammeln' aufwerfen, das Problemfeld knapp skizzieren und sich dann konservativ für die herrschende Meinung entscheiden. Zeigen Sie, dass Sie ... Problembewusstsein haben. Führen Sie aber nur eine Scheindiskussion."

Wie die Erfahrung lehrt, wirkt sich diese Technik sowohl bei der Bundeswehr als auch im juristischen Staatsexamen so aus, dass auch solche Kandidaten die Prüfung bestehen, die sie eigentlich gar nicht bestehen dürften. Das ist die beste Reklame für den Repetitor, die man sich vorstellen kann, und treibt ihm die Studenten in Scharen zu. Die juristischen Fakultäten können dagegen immer nur damit drohen, die Ungeeigneten "herauszuprüfen". Das ist naturgemäß wenig kundenfreundlich. Wenn die meisten Studenten von der Mitte ihres Studiums an ihre Zeit beim Repetitor absitzen - nach der Einführung einer Zwischenprüfung wird die Repetitionsphase vielleicht noch früher beginnen -, hat dies freilich die Nebenfolge, dass ihnen keine Zeit mehr bleibt, sich mit den Grundlagen des Rechts zu befassen, die in einer Fallklausur nicht vorkommen können. Das juristische Bildungswissen des durchschnittlichen Examenskandidaten ist dementsprechend so beschaffen, dass man gut daran tut, den Mantel des Schweigens darüber auszubreiten.

IV. Der Repetitor als Vorbild?

Aber was soll man in der Sache tun? Wenn das Übel mit dem Unterschied von Lehr- und Prüfungsstoff zusammenhängt, scheint es nahezuliegen, beide stärker aufeinander abzustimmen. Nur: soll man den Prüfungsstoff allen Ernstes so weit ausdehnen, dass er den gesamten Bereich der Lehre abdeckt? In den letzten Jahrzehnten war die Politik eigentlich mehr darauf aus, den Prüfungsstoff zunehmend einzugrenzen. Oder sollte man die Prüfung anhand von praktischen Fällen abschaffen und durch theoretische Fragen ersetzen? Aber damit gäbe man einen vielgerühmten Vorteil preis, der das deutsche juristische Examen von vergleichbaren ausländischen Prüfungen unterscheidet. Sollte man vielleicht umgekehrt, ähnlich wie der Repetitor, die ganze Lehre kurzerhand auf Fallbesprechungen und -lösungen reduzieren, womöglich noch orientiert an der Wahrscheinlichkeit, mit der im Examen mit diesen Fällen zu rechnen ist? Aber damit drohte vollends die wissenschaftliche Ausdünnung der Ausbildung und die Reduzierung des Stoffs auf das, was man zwar nicht für das Leben, aber für die Prüfung braucht.

Früheren Generationen war all dies klar. Aus diesem Grund richtete sich die Kritik früher ganz überwiegend nicht gegen die Hochschulen, sondern gegen den Repetitor, dem man allenfalls eine versteckte Nischenexistenz zugestehen wollte, ähnlich den Bordellen in der bürgerlichen Gesellschaft. Allein unserer Zeit ist es vorbehalten, von den juristischen Fakultäten zu fordern, sich am Vorbild des Repetitors zu orientieren. Denn nichts anderes meint die von manchen Politikern scheinheilig verkündete Forderung, die Professoren sollten sich mehr um die "Lehre" kümmern, dann würden die Repetitoren von selbst verschwinden. Es ist ein alarmierendes Zeichen, dass man mit solchen Thesen heute nicht seine Inkompetenz decouvriert, sondern auf Stimmenfang gehen kann. Was Rechtswissenschaft ist und wofür sie taugt, versteht sich im Gegensatz zum Kaffekochen leider nicht von selbst. In einer Demokratie kann es eine Rechtswissenschaft, die diesen Namen verdient, nur so lange geben, wie die gewählten Volksvertreter wissen, wozu diese Wissenschaft gut ist und von welchen Bedingungen sie abhängt. Wie der Ansehensgewinn der Repetitoren in der öffentlichen Diskussion zeigt, wissen viele dies nicht.

Ginge es nicht darum, den universitären Betrieb der Rechtswissenschaft, sondern das Repetitorwesen zu bekämpfen, müsste man ganz woanders ansetzen. Der erste Schritt müsste dann darin bestehen, nur solche Studenten an die Universitäten zu lassen, die tatsächlich dahin gehören. Nur von diesen kann man erwarten, dass sie ein über das Bestehen der Prüfung hinausgehendes Interesse am Recht entwickeln. Sicher würde der Repetitor dadurch allein nicht verschwinden. Aber er würde sich vermutlich wieder in die versteckten Nischen zurückziehen, aus denen ihn erst der moderne Massenbetrieb mit seinen massenhaft Ungeeigneten hervorgelockt hat. Allerdings müssten sich die Politiker dann überlegen, wohin man diese Ungeeigneten sonst schicken soll wenn nicht auf die Universitäten. Da scheint freilich guter Rat teuer zu sein.